Allgemeine Einkaufsbedingungen

der Ruhrbotics GmbH (Stand: Januar 2023)

1.         Geltungsbereich / Auftragserteilung

1.1. Die Rechtsbeziehungen zwischen Lieferer und der Ruhrbotics GmbH (nachstehend übergreifend „Ruhrbotics“ genannt) richten sich nach diesen Bedingungen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lieferers gelten nicht – auch wenn sie diese Bedingungen lediglich ergänzen – es sei denn, Ruhrbotics hätte ihnen ausdrücklich zugestimmt.

1.2. Kontrakte legen den Liefergegenstand und die Konditionen fest und sind verbindlich, wenn sie in Textform oder elektronisch durch Ruhrbotics erteilt und vom Lieferer bestätigt werden. Dasselbe gilt auch für Änderungen. Durch die in dem Kontrakt aufgeführte Ruhrbotics-Material-Nummer oder Ruhrbotics-Projektnummer, sowie die dazu erstellte Dokumentation wird der Liefergegenstand Eine Mengen- und Terminverbindlichkeit für Lieferungen entsteht erst durch die von Ruhrbotics erteilten Lieferplaneinteilungen oder Abrufbestellungen, welche in Textform gem. § 126 b BGB an den Lieferer übermittelt werden können. Sofern der Lieferer dem nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht (innerhalb von 2 Werktagen), gilt die Lieferplaneinteilung bzw. Abrufbestellung als vom Lieferer angenommen ohne dass es einer Auftragsbestätigung bedarf.

1.3. Der Lieferer darf zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Subunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Ruhrbotics einschalten. Vorgesehene Subunternehmer hat der Lieferer rechtzeitig vor Vertragsabschluss des Lieferers mit denselben Ruhrbotics gegenüber unaufgefordert in Textform mitzuteilen. Der Lieferer haftet in einem solchen Fall für Verschulden seiner Subunternehmer wie für eigenes Verschulden.

1.4. Produktänderungen bzw. Umstellungen in der Fertigung des Lieferers, die zur Änderung der Spezifikation der Zeichnungen oder Qualitätsstandards führen oder in sonstiger Weise Auswirkungen auf Betriebssicherheit und Funktion der Ruhrbotics-Produkte haben, sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ruhrbotics zulässig und werden nur vergütet, wenn dies schriftlich im Voraus vereinbart wurde. Die Berechnung geleisteter Arbeitszeit wird nur aufgrund von Arbeitszeiten anerkannt, die von Ruhrbotics seine Beauftragten unterschrieben sind.

1.5. Erachtet der Lieferer geänderte oder zusätzliche Leistungen als erforderlich oder von Ruhrbotics geforderte Leistungen als nicht im Vertragsumfang enthalten, so hat er unaufgefordert und unverzüglich ein Nachtragsangebot in Textform auf der Grundlage der Preisbasis des Vertrages zu unterbreiten; hierbei sind Minderleistungen aus dem Vertrag zu berücksichtigen. Das Nachtragsangebot muss alle technischen, wirtschaftlichen und bauzeitlichen Folgen der abweichenden Leistung umfassen. Die Erstellung von Nachtragsangeboten ist für Ruhrbotics kostenlos. Die Zustimmung zu abweichenden Leistungen erfolgt mit schriftlicher Erteilung eines Nachtragsauftrages. Leistungsfristen oder -termine werden durch Änderungen der Leistung nur dann beeinflusst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

2. Liefer- und Leistungstermine

2.1. Die Lieferung erfolgt zu den in Lieferplanabrufen, Einzelbestellungen oder Abrufbestellungen genannten Die Einhaltung der Termine ist wesentliche Vertragspflicht. Die von Ruhrbotics genannten Liefertermine sind jeweils als verbindlich anzusehen.

2.2. Maßgebend für die Einhaltung des Termins/der Frist ist der Eingang beim zu beliefernden Werk von Ruhrbotics dem vertraglich vereinbarten Anlieferort.

2.3. Bestellungen erfolgen DAP (Incoterms 2020) angegebene Lieferadresse. Falls nicht Lieferung DAP vereinbart wurde, hat der Lieferer die Ware unter Berücksichtigung der üblichen Zeit für Verladung und Versand rechtzeitig bereitzustellen und beim vereinbarten Spediteur / Paktetdienst zur Abholung anzumelden.

3. Lieferverzug

Wenn der vereinbarte Liefertermin aus einem vom Lieferer zu vertretenden Umstand nicht eingehalten wird, ist der Lieferer gegenüber Ruhrbotics zum Ersatz des Verzugsschadens verpflichtet. Die Annahme der verspäteten Lieferung oder Leistung enthält keinen Verzicht auf weitergehende Ansprüche aus der Verspätung. Voraussehbare Lieferverzögerungen müssen Ruhrbotics unabhängig hiervon unverzüglich in Textform gemeldet werden.

3.1. Bei früherer Anlieferung als vereinbart, kann Ruhrbotics die Rücksendung auf Kosten des Lieferers Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagert die Ware bis zum vereinbarten Liefertermin bei Ruhrbotics auf Kosten und Gefahr des Lieferers. Bei Annahme verfrühter Lieferungen richtet sich die Fälligkeit des Kaufpreises nach dem vereinbarten Liefertermin.

3.2. Bei Lieferverzug wird unter Anrechnung auf einen darüber hinaus gehenden Schadensersatz eine Vertragsstrafe von 2,0 % je angefangener Kalenderwoche, maximal 10 % auf den kompletten Auftragswert der Lieferung oder Leistung fällig. Im Übrigen gilt § 341 BGB.

4. Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen

4.1. Die Zahlung erfolgt nach Eingang der Lieferung bei Ruhrbotics und Rechnungseingang durch Überweisung innerhalb von 21 Tagen unter Abzug von 3 % Skonto oder innerhalb von 45 Tagen ohne Abzug.

4.2. Bei fehlerhafter Lieferung ist Ruhrbotics berechtigt, die Zahlung wertanteilig bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten.

4.3. Bei laufenden Belieferungen ist Ruhrbotics berechtigt, auch wenn für jede einzelne Lieferung eine gesonderte Rechnung erteilt wird, die Zahlung jeweils am Ende einer Woche zusammenzufassen, ohne dabei den Anspruch des vereinbarten Skontos zu

4.4. Die Rechnung ist an Ruhrbotics per Email an invoice@ruhrbotics.de zu senden. Sie muss Nummer und Datum des Kontraktes, der Bestellung, die Ruhrbotics-Projektnummer, Umsatzsteueridentifikationsnummer bei grenz-überschreitenden Lieferungen innerhalb der EU, Abladestelle, Nummer und Datum des Lieferscheins und Menge der berechneten Ware enthalten. Die Rechnung darf sich nur auf einen Lieferschein beziehen.
Ruhrbotics ist berechtigt, Forderungen des Lieferers mit Forderungen von Ruhrbotics oder mit Forderungen konzernrechtlich verbundener Unternehmen der Ruhrbotics zu verrechnen. Abtretungen der Forderung des Lieferers an Dritte sind nur mit schriftlichem Einverständnis von Ruhrbotics zulässig. Die Zustimmung wird ohne wichtigen Grund nicht versagt. Ruhrbotics behält sich vor, Zahlungen in Schecks, Wechseln oder Akzepten zu leisten.

5. Eingangsprüfung, Qualitätssicherung, dokumentationspflichtige Teile

5.1. Für Stückzahlen, Maße, Gewichte und Qualität einer Lieferung sind die von Ruhrbotics bei der Eingangsprüfung ermittelten Werte maßgebend. Die Abnahme erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit und im Übrigen nach den Qualitätsvorschriften von Ruhrbotics. Das Kontrollpersonal und die in- und ausländischen Behörden sind berechtigt, während der Arbeitszeit im Werk des Lieferers die Qualität des Materials und/oder den Herstellungsablauf der Liefergegenstände zu überprüfen.

5.2. Die Zahlung des Kaufpreises stellt keine Anerkennung der mangelfreien, vorschriftsmäßigen Lieferung dar.

5.3. Der Lieferer ist verpflichtet, den Stand der Technik, die Sicherheitsvorschriften und die für seine Lieferung geforderten technischen Daten einzuhalten und die Qualität seiner Erzeugnisse ständig zu überprüfen.

5.4. Die Erstbemusterung erfolgt in Übereinstimmung mit den Vorschriften der von Ruhrbotics übermittelten Vorgaben. Die Prüfunterlagen sind 10 Jahre aufzubewahren und Ruhrbotics auf Verlangen jederzeit auszuhändigen. Vorlieferanten hat der Lieferer im gleichen Umfang und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verpflichten.

6. Mängelanzeige

Offene Mängel der Lieferung wird Ruhrbotics innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung dem Lieferer anzeigen.

7. Fracht, Verpackung, Versicherung und Gefahrenübergang

Die Lieferungen erfolgen, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen wurde, DAP (Incoterms 2020) angegebene Lieferadresse, einschließlich Verpackung und Fracht. Die Gefahr des Versandes trägt der Lieferer.

8. Mängelhaftung

Für Sach- und Rechtsmängel der Liefergegenstände haftet der Lieferer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit im Folgenden nicht anders bestimmt:

8.1. Sachmängel: Bei Lieferung fehlerhafter Ware ist vor Beginn der Fertigung (Bearbeitung oder Einbau) zunächst dem Lieferer Gelegenheit zur Nacherfüllung durch Nachbessern oder Nachliefern zu geben, es sei denn, dass dies für Ruhrbotics unzumutbar ist. Kann dies der Lieferer innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nicht durchführen oder kommt er dem nicht unverzüglich nach, so kann Ruhrbotics den Liefergegenstand auf Kosten des Lieferers selbst nachbessern, dies durch einen Dritten ausführen lassen oder insoweit vom Vertrag zurücktreten und die Ware auf Gefahr des Lieferers zurückschicken. Hierdurch entstehende Kosten trägt der Wird die gleiche Ware wiederholt fehlerhaft geliefert, so ist Ruhrbotics nach schriftlicher Abmahnung bezogen auf den nicht erfüllten Lieferumfang zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Dem Lieferer sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten von Ruhrbotics unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Rechtsmängel: Der Lieferer haftet dafür, dass Schutzrechte Dritter (z. B. Rechte an Arbeitsergebnissen) nicht verletzt werden. Sollte die Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte Dritter verletzen, so stellt der Lieferer bei Verschulden Ruhrbotics von allen Ansprüchen frei. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Der Lieferer wird Ruhrbotics auf Anfrage die Benutzung von veröffentlichten und unveröffentlichten eigenen und lizenzierten Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen an dem Liefergegenstand mitteilen.

8.2. Verjährung: Ansprüche wegen Mängeln verjähren mit Ablauf von 30 Monaten seit Auslieferung des Endproduktes an den Endkunden, spätestens jedoch nach Ablauf von 36 Monaten seit Lieferung an Ruhrbotics, es sei denn, es besteht eine längere gesetzliche Frist. Rückgriffsansprüche von Ruhrbotics gegen den Lieferer wegen Sachmängelansprüchen gem. §§ 445a, 445b, 478 BGB bleiben unberührt.

8.3. Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

9. Haftung

Soweit keine andere Regelung getroffen ist, ist der Lieferer wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der Ruhrbotics unmittelbar oder mittelbar infolge einer fehlerhaften Lieferung, wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aus irgendwelchen anderen, dem Lieferer zuzurechnenden Rechtsgründen entsteht:

Der Lieferer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.

Wird Ruhrbotics von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Lieferer Ruhrbotics im Innenverhältnis solange und insoweit frei, als ihn eine Haftung gegenüber Ruhrbotics treffen würde. § 254 BGB findet entsprechende Anwendung. Für Maßnahmen von Ruhrbotics zur Schadensabwehr (z.B. Sonderinspektionen, Rückrufe) haftet der Lieferer, soweit der dieser Maßnahme zugrundeliegende Schaden diesem zuzurechnen ist. Dem Lieferer wird insoweit Gelegenheit zur Untersuchung des Schadensfalls gewährt.

10. Fertigungsmittel / Materialbestellungen / von Ruhrbotics entwickelte Teile

10.1. Fertigungsmittel wie Modelle, Muster, Gesenke, Werkzeuge, Lehren, Zeichnungen und dergleichen, die dem Lieferer von Ruhrbotics gestellt oder nach Angaben und auf Kosten von Ruhrbotics vom Lieferer gefertigt worden sind, sowie im Rahmen eines Auftrages an den Lieferer zu Be- oder Verarbeitung kostenlos beigestelltes Material und Hilfsmittel bleiben Eigentum von Ruhrbotics und dürfen ohne schriftliche Einwilligung auch nach Vertragsende in keiner Weise an Dritte weitergegeben oder sonst zur Benutzung überlassen oder für Dritte verwendet werden. Im Übrigen sind diese Fertigungsmittel nach Vertragsende Ruhrbotics kostenlos und in einwandfreiem Zustand zur Verfügung zu stellen. Anteilig von Ruhrbotics bezahlte Fertigungsmittel kann Ruhrbotics bei Ende der Belieferung zum Zeitwert des Lieferantenanteils übernehmen.

10.2. Liefergegenstände, die von Ruhrbotics entwickelt wurden (z. B. nach Ruhrbotics-Spezifikation oder -Zeichnung gefertigt wurden) und/oder Ruhrbotics- Warenzeichen und/oder die Ruhrbotics-Teile-Nr. tragen, darf der Lieferer ausschließlich an Ruhrbotics verkaufen. Direktlieferungen an Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Lieferer verpflichtet sich ferner, solche Teile nicht in Katalogen oder sonstigen Werbe- oder Verkaufsunterlagen anzubieten. Bei einem Verstoß gegen die vorstehend genannten Verpflichtungen des Lieferers ist Ruhrbotics berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten und die Herausgabe des aus der Vertragsverletzung Erlangten oder Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen.

10.3. Der Lieferer hat das Material für Ruhrbotics mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und ist verpflichtet, Ruhrbotics unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn Pfändungen oder sonstige Sicherungsmaßnahmen das Eigentum von Ruhrbotics beeinträchtigen könnten. Sofern sich bei den gestellten Fertigungsmitteln Abweichungen ergeben, z. B. zwischen Muster und Zeichnung, ist Ruhrbotics verpflichtet, vor Aufnahme der Produktion auf die Abweichungen hinzuweisen.

10.4. Erbringt der Lieferer selbst im Rahmen eines Auftrags Entwicklungsleistungen, sind diese mit dem Kaufpreis mit abgegolten und gehen in das ausschließliche Eigentum und Nutzungsrecht von Ruhrbotics über.

11. Geheimhaltung, Datenschutz und Reverse Engineering

Die Vertragspartner verpflichten sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Zeichnungen, Modelle, Schablonen und Muster sowie ähnliche Gegenstände und Software dürfen Dritten nicht überlassen oder zugänglich gemacht werden. Der Lieferer darf ohne Zustimmung seitens Ruhrbotics die Tatsache der Geschäftsbeziehungen nicht für Zwecke der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Unterlieferer sind dieser Regelung entsprechend zu verpflichten. Ruhrbotics ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen personenbezogenen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Das Reverse Engineering hinsichtlich von Ruhrbotics gelieferter Fertigungsmittel oder sonstiger, dem Lieferer zur Verfügung gestellter Gegenstände oder Leistungen i.S.v. § 3 GeschGehG ist untersagt.

12. Fremde Arbeitskräfte, Compliance

12.1. Sofern Ruhrbotics schwerwiegende Verstöße gegen den Arbeitsschutz bekannt werden, ist Ruhrbotics zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Lieferer angezeigte Verstöße nicht unverzüglich abstellt.

12.2. Ruhrbotics ist in diesem Fall ferner zur Anordnung der sofortigen Einstellung der Arbeiten gegenüber dem Personal des Lieferers befugt. Verzögerungs- und Folgeschäden gehen in diesem Fall zu Lasten des Lieferers. Dasselbe gilt, wenn der Lieferer oder seine Erfüllungsgehilfen oder ihm sonst zuzurechnende Personen in Bezug auf für Ruhrbotics tätige oder von Ruhrbotics beauftragte Personen ein Wettbewerbsdelikt, ein Vermögensdelikt, ein Bestechlichkeitsdelikt oder eine vergleichbare Straftat begehen oder hierfür ein begründeter Verdacht besteht.

12.3. Der Lieferer gewährleistet, dass von ihm eingesetzte Subunternehmer die geltenden Bestimmungen zur Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflicht einhalten und etwaig eingesetzte ausländische Arbeitnehmer die notwendige Arbeitserlaubnis besitzen.

13. Mindestlohngesetz

Der Lieferer steht Ruhrbotics dafür ein, die Bestimmungen des deutschen Mindestlohngesetzes einzuhalten und dessen Einhaltung bei seinen Unterauftragnehmern zu überwachen. Das Mindestlohngesetz findet Anwendung auf jede Beschäftigung von Arbeitnehmer innerhalb von Deutschland, also z. B. auch bei inländischen Montagen ausländischer Unternehmer und Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer im Inland. Wird Ruhrbotics wegen Nichteinhaltung des Mindestlohngesetzes beim Lieferer oder dessen Subunternehmern als Mithaftender in Anspruch genommen, ist Ruhrbotics hiervon durch den Lieferer freizustellen. Ruhrbotics kann verlangen, dass ihr die Einhaltung der Mindestlohnvorschriften und der zugehörigen Dokumentations- und Meldepflichten nachgewiesen wird. Ruhrbotics kann ferner verlangen, dass als unzuverlässig erscheinende Subunternehmer nicht mehr weiter beschäftigt werden. Weitergehende Ansprüche und das Recht zur fristlosen Vertragskündigung bleiben hiervon unberührt.

14. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare oder schwerwiegende Ereignisse (einschließlich von Pandemien, insbesondere Covid-19) befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Dies gilt auch, wenn diese Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich der betroffene Vertragspartner in Verzug befindet. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu erteilen und ihren Verpflichtungen den geänderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

15. Ersatzteilbeschaffungspflicht

Der Lieferer verpflichtet sich, Ersatz- und Verschleißteilbestellungen noch mindestens 10 Jahre nach der letzten Lieferung auszuführen. Für Ersatzteile gilt Ziff. 8 (Mängelhaftung).

16. Versicherung

16.1. Der Lieferer hat eine übliche Betriebshaftpflichtversicherung unter Ausschluss eines Regresses gegen Ruhrbotics mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Millionen EUR abzuschließen und während der gesamten Vertragszeit aufrecht zu erhalten. Auf Anforderung ist Ruhrbotics der Versicherungsschutz durch Vorlage einer Bescheinigung des Versicherers nachzuweisen.

16.2. Überdies hat der Lieferer für alle Schäden eine ausreichende Montageversicherung unter Mitversicherung des Risikos von und Regressverzicht gegenüber Ruhrbotics, seinem Personal und an der Leistungserbringung beteiligten Lieferanten auf seine Kosten abzuschließen und diese bis zur vollständigen Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen aufrecht zu erhalten. lm Schadenfall sind etwaige bestehende Feuer- oder Haftpflichtversicherungen von Ruhrbotics gegenüber der Montageversicherung nachrangig. Auf Anforderung ist Ruhrbotics der Versicherungsschutz durch Vorlage einer Bescheinigung des Versicherers nachzuweisen.

16.3. Verstößt der Lieferer gegen die sich aus vorstehenden Absätzen oder gegen sonstige sich aus dem Vertrag ergebende Versicherungspflichten, so hat er Ruhrbotics so zu stellen, als ob der vertraglich geschuldete Versicherungsschutz begründet und/oder aufrechterhalten worden wäre.

17. Erfüllungsort und anwendbares Recht

Erfüllungsort ist der Sitz von Ruhrbotics. Gerichtsstand ist das am Sitz der Gesellschaft zuständige Gericht. Ruhrbotics ist aber berechtigt, auch die Gerichte am Sitz des Lieferers anzurufen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung der Verweisungsvorschriften des deutschen Internationalen Privatrechts (Kollisionsrecht) ist ausgeschlossen.

 

Stand: Januar 2023